- eine Familie insbesondere Adelsfamilien (Familienwappen)
- eine Zunft (Zunftwappen)
- eine Studentenverbindung (Studentenwappen)
- einen Bischof
oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen) z. B. für
- eine Gemeinde (Gemeindewappen) oder
- eine Stadt (Stadtwappen)
- einen Landkreis
- ein Bundesland
- einen Kanton (Schweiz) oder
- ein Staat (Staatswappen).
Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, Ihre Herkunft und Bedeutung werden in der historischen Hilfswissenschaft, der Heraldik (Wappenkunde), beschrieben.
Die Wappen sind in ihrer klassischen mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge – also u.a. im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere, entstanden.
In den Ritterheeren, bei großen Heeresversammlungen und vor allem auch bei Turnieren konnte man wegen der Rüstung nicht mehr deutlich zwischen den Kontrahenten bzw. Freund und Feind unterscheiden. So wurde eine farbliche und symbolische Kennzeichnung auf den Schutzschild oder Fahnen erforderlich. Dabei wurden kontrastierende Farben gegeneinander gesetzt um die Erkennbarkeit auch aus der Entfernung zu erhöhen. Die Heraldik spricht hier vom Gegensatz von Farben (rot, schwarz, blau, grün) und Metallen (weiß (als silber beschrieben) und gelb (gold)).
Das Wort „Wappen“ (mittelhochdeutsch wâpen) ist in seiner Herkunft identisch mit dem Wort „Waffen“. Der Bedeutungswandel von wâpen=Waffen zu wâpen=Abzeichen auf den Waffen vollzog sich bereits im 12 Jahrhundert. Besonders geeignet zur Anbringung waren Schild und Helm. Sie wurden deshalb die Hauptbestandteile der Wappen.
In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Als Hoheitszeichen dienen davon abweichend aber i. d. R. bestimmte Darstellungsmuster.
In der Darstellung eines Wappens werden vordringlich die Farben rot blau grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. Daher sollten in den Wappen Farbe stets an Metall stoßen - nicht Farbe auf Farbe und Metall auf Metall. In begründeten Ausnahmefällen können auch die Farben braun, fleischfarben, purpur, orange und grau verwendet werden. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die teils erhebliche Stilisierung der Figuren bei. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.
Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt weshalb ein Fabelwesen, ein Wappentier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.
Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle in der alle Wappen verzeichnet sind.
Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden. Daher findet der § 12 BGB (Namensrecht – Schutz des Namens) wegen der analogen Anwendung der Vorschrift durch die Rechtsprechung auch im Wappenrecht Eingang. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem der nicht führungsberechtigt ist die Weiterführung untersagen. Führungsberechtigt ist wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater - den der Wappenstifter benannt hat – abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen.
Das Wappen einer Familie ist durch das BGB geschützt (Teil des Namensrechtes) und darf nur von Mitgliedern der entsprechenden Familie geführt werden. Eine Namensgleichheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden. Zum Schutz des Wappens ist eine Eintragung in eine Wappenrolle aber nicht nötig.