1.Allgemein:
Die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns bestimmen sich nach Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen haben in jedem Fall Vorrang vor Einkaufsbedingungen des Käufers.

2. Angebote:
Unsere Angebote sind stets freibleibend.

3. Preise:
Unsere Preise gelten ab Werk und sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit die Lieferung im Inland erfolgt. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungsspesen werden zu Selbstkosten berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Bei einer Änderung unserer Kalkulationsgrundlagen behalten wir uns Preisänderungen vor.

4. Liefertermine:
Die genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind aber nicht verbindlich.

5. Versand:
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn aus besonderen Gründen frachtfrei oder fop geliefert wird. Sofern keine besonderen Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst den Weg und die Art des Versands nach bestem Ermessen.

6. Transportschäden:
Sichtbare Transportschäden sind beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer des Transports festzustellen und uns zu melden. An beschädigten Geräten darf keine Änderung vorgenommen werden, solange die Sendung von uns oder unserer Transportversicherung nicht festgehalten ist.

7. Mängelrügen:
Beanstandungen können nur innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Kleinere Abweichungen in Konstruktion, Abmessung und Gewicht bleiben uns vorbehalten. Bei berechtigten Beanstandungen steht uns das Recht zu, nach eigener Wahl entweder eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche, besonders Schadenersatzansprüche lehnen wir ausdrücklich ab. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.

8. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind zahlbar 8 Tage, 15 Tage bzw. 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Verbindlichkeit verrechnet. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen.

9. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Rechte Dritter, wie z.B. Pfandrecht oder Sicherungsübereignung dürfen nicht begründet werden.

10. Vorrichtungen, Formen und Schablonen:
die zur Herstellung der bestellten Ware erforderlich sind, müssen vom Käufer bezahlt werden. Trotzdem bleiben diese Gegenstände zum Schutz unserer Verarbeitungsmethoden unser alleiniges Eigentum. Deshalb kann der Käufer nicht die Herausgabe, sondern nur die Vernichtung dieser Gegenständer verlangen. Nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Verwendung solcher Gegenstände sind wir zu deren Vernichtung berechtigt, sofern sich keine künftige Verwendungsmöglichkeit für Aufträge des Käufers abzeichnet.

11. Erfüllungsort und Gerrichtsstand:
Stuttgart, Deutschland