Feingehaltstempel und Verantwortlichkeitsmarken für den Silber- und Goldschmiedebedarf
Ein Feingehaltstempel ist eine spezieller Schlagstempel und dient der Angabe des Feingehalts in Tausendteilen zur Kennzeichnung auf Schmuckwerkstücken, Uhren, Gerät und Bijouterie.
Es gibt zweierlei gebräuchliche Ausführungen. Zum einen die gerade Form, welche einem geraden Stempelschaft entspricht, sowie die Knieform (auch Schwanenhalsstempel genannt) mit einem gebogenen Stempelschaft um Ringinnenseiten kennzeichnen zu können. Diese Stempelgravuren fertigen wir für gewölbte und bomierte Werkstückoberflächen auch gerne als radiusformangepasste Gravur. Halbmond und Reichskrone (2,5x1,5mm) sind hierbei ausschließlich für die Stempelung von silbernem Gerät vorbehalten.
Unsere Feingehaltstempel fertigen wir aus durchgehärteten hochwertigen Werkzeugstahl. Während die Stempelgravur der dreistelligen Feingehaltszahl früher in der Regel von Stahlgraveuren angefertigt wurde, werden heutzutage Feingehaltspunzen maschinell per CNC-Fräsgravur oder Lasergavur hergestellt. Hierbei zeichnet uns die jahrelange Erfahrung in der einzigartig präzisen Gravur der Zahlen, Texte, Firmenlogos, Meisterzeichen und Symbole per modernster CNC- und Lasergraviertechnik aus. Gold- und Silberschmiede wie auch Juweliere schätzen unsere meisterhaft filigranen Schmuckstempel, welche wir per Tiefenlasergravur herstellen. Feinste Laserstrahlquellen ermöglichen uns die Anfertigung von Schrift- und Motivgrößen zwischen ca. 0,2 Millimetern bis hin zu mehreren Millimetern.
Die Stempelwerkzeuge aus Qualitätsstahl werden für eine äußerst lange Standzeit in modernen Härteanlagen auf eine zweckentsprechende Härte vergütet.
Die Handhabung ist denkbar einfach: der Schmuckstempel wird auf die gewünschte Position des zu punzierenden Werkstückes aufgesetzt, und per Hammerschlag auf dessen Schaftende überträgt sich das Stempelmotiv in das Material. Die Eindringtiefe ist hierbei von der Motivform selbst, dem zu stempelnden Werkstoff, der aufgewandten Schlagkraft sowie der verwendeten schwingungsfreien Unterlage abhängig. Dies kann eine schwere Stahlplatte, Steinplatte, Ambos oder dergleichen sein. Bei empfindlichen Werkstücken wie beispielsweise im Musikinstrumentenbau oder im Tabakpfeifenbau sowie bei sehr weichen Metalllegierungen, werden die Punzen oftmals auch einfach von Hand in Werkstückoberflächen eingedrückt. Bei Holzwerkstoffen kann der Stempel zuvor mit einer Kerze angerust werden, um einen farblichen Kontrast zu erzielen.
Jedermann in Deutschland kann seinen hergestellten Schmuck oder sein Gerät mit einer Feingehaltszahl kennzeichnen. Dies ist nicht allein den Goldschmieden oder Schmuckherstellern vorbehalten. Die Feingehaltsangabe ist gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben. Im Kennzeichnungsfall jedoch, muss dies nach Maßgabe des Gesetzes über den Feingehalt für Gold- und Silberwaren erfolgen. Mit dem Halbmond, der Sonne und der Reichskrone dürfen nur Goldartikel mit einem Mindestfeingehalt von 585 Tausendteilen und Silberwaren mit einem Mindestfeingehalt von 800 Tausendteilen signiert werden. Schmuck und Uhrengehäuse dürfen dagegen ausschließlich nur mit einer Feingehaltsangabe in Tausendteilen versehen sein. In der Praxis sind diese allerdings meistens auch mit zusätzlichen Meisterzeichen, Firmenbezeichnungen und -symbolen gekennzeichnet. Die Feingehaltszahl wird auch als Feingehaltspunze bezeichnet. Diese muss deutlich sichtbar und leicht erkennbar am Werkstück angebracht sein. Wer Edelmetallgegenstände produziert, muss sich bei den entsprechenden Finanzbehörden registrieren.