IPPC EPAL UIC Brennstempel und Brennplattenklischees
Gemäß der Leitlinie zur Anwendung des IPPC- Standards (ISPM Nr. 15) muss Verpackungsholz für den Export einer Behandlung unterzogen und mit einer entsprechenden IPPC Markierung versehen werden.
Als EPAL- und UIC-zertifizierter Hersteller bieten wir Ihnen diese elektrischen oder gasbetriebenen Brennstempel mit den entsprechend gravierten und genehmigten Brennplatten in Ihrer Wunschgröße an, um Ihr Verpackungsmaterial den Anforderungen nach kennzeichnen zu können.
Die IPPC-Kennzeichnung umfasst das standardisierte IPPC-Logo (Ähre) und eine Länderkennzahl, eine registrierte Betriebsnummer und die Art der Behandlung. Für die Anfertigung eines IPPC-Brennstempels benötigen wir nebenstehende Angaben.
Benötigte IPPC Brennstempel Angaben:
- Gewünschte Größe des IPPC-Motivs
- Registrierte Lizenznummer des Unternehmens
- Art der Behandlung
Selbstverständlich beliefern wir Kunden weltweit mit IPPC, EPAL, UIC, EUR und FSC Brennstempelgeräten.
Unterschiedliche Nummern zur Datumskennzeichnung oder variable Texte und Motive (Bahnzeichen) lassen sich mittels auswechselbaren Brennwechselziffern und -buchstaben seitlich in eine Führungsnut auf der Brennplatte einschieben und mit Klemmhaltern und Schrauben sichern.
Bei Holzverpackungen sollte eine gut lesbare und sichtbare sowie dauerhafte Kennzeichnung mit dem Industriebrennstempel erfolgen. Eine ausreichend tiefe und präzise ausgeführte Gravur nach Normschrift sorgt für einen sauberen Abbrand auf dem Verpackungsholz. Für starke Beanspruchung oder behandeltes bzw. lackiertes Verpackungsholz fertigen wir montierbare Brandstempelgravuren aus hochwertigen Werkzeugstahl.
Ebenfalls bieten wir Sonderanfertigungen für automatische Brennstationen jeden Fabrikats nach Ihren Abmessungen für Plattenstärke, Motivgröße und Aufnahmevorrichtung.
EPAL, UIC, EUR und FSC Brennplatten werden von Industrie-Gravuren GmbH nur für bereits lizenzierte EPAL- oder UIC-Mitglieder oder sich im Lizenzierungsverfahren befindliche Unternehmen auf Freigabe der EPAL Association oder der UIC/SGS geliefert!
Brennplattengravuren von nicht lizensierten Herstellern und ohne Fertigungsfreigabe können zu markenrechtlicher Strafverfolgung führen!
IPPC Gravuren für registrierte Holzverarbeiter werden mit zugehöriger Betriebsnummer für die Kennzeichnung Ihrer Verpackungsholzprodukte angefertigt.
Legende IPPC Brennstempel
IPPC-Symbol = festgelegtes Symbol nach ISPM Nr.15 Standard Anhang II
XX = ISO - internationaler Ländercode
YY = Bundeslandcodierung der zuständigen und genehmigenden Behörde (siehe Tabelle)
000000 = Registriernummer des Betriebes, der das verwendete Holz für Holzverpackungen hergestellt oder behandelt hat
HT = Hitzebehandlung (heat treatment)
MB = Begasung mit Methylbromid. Entfällt mit neuer Richtlinie seit 2010, da generell Hitzebehandlung vorgeschrieben ist!
DB = Symbol für entrindetes Holz („debarked“). Entfällt mit neuer Richtlinie seit 2010!, da generell nur noch entrindete Hölzer Verwendung finden dürfen.
Bundesland | Code |
---|---|
Baden-Württemberg | BW, BW2, BW4 |
Bayern | BY |
Berlin | BE1 |
Brandenburg | BB |
Bremen | HB |
Hamburg | HH1 |
Hessen | HE |
Meck.-Vorpommern | MV |
Niedersachsen | NS1, NS2 |
Nordrhein-Westfalen | NW1, NW2 |
Rheinland-Pfalz | RP1, RP2, RP3 |
Saarland | SL1 |
Sachsen | SN1 |
Sachsen-Anhalt | ST |
Schleswig-Holstein | SH1, SH2, SH3, SH4 |
Thüringen | TH1 |
ISPM Standard Nr.15 Erklärung
Im internationalen Güterverkehr wird häufig Verpackungsholz zum Transport und Schutz der Waren genutzt. Aufgrund der geringen Anforderungen an die Qualität des Verpackungsholzes ist dieses oftmals mit schädlichen Organismen wie Pilzen und Insekten behaftet.
Zur Verhinderung der Einschleppung von Holzschädlingen in Exportländer wurde im Rahmen des interationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) die Einfuhrvorschrift "Internationaler Standard Phytosanitärer Maßnahmen Nr. 15"- kurz ISPM Nr. 15 mit den entsprechenden Richtlinien zur Regulierung von Holzverpackungen im Internationalen Handel durch die 166 Vertragsstaaten erlassen.
Die ISPM Nr.15 Vorschrift gilt nur für Verpackungsmaterial aus Vollholz welches zum Transport, Schutz und Sichern von Exportwaren, wie Paletten, Transportkisten, Holzaufbauten, Holzverschlägen, Trommeln, Fässern und mehr, eingesetzt wird. Hiervon ausgenommen sind Holzwerkstoffe und Vollholz mit einer Stärke von weniger als 6mm.
Eine detaillierte Beschreibung über die Anforderungen zum Umgang mit Verpackungsholz sind in der "Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM Nr.15" zu finden.
Unternehmen welche Ihr behandeltes Verpackungsholz mit der ISPM Nr.15 Markierung versehen möchten, benötigen eine Registrierung bei der zuständigen Behörde.
Sie benötigen eine IPPC oder EPAL Registrierung?
Gerne nennen wir Ihnen die für Sie zuständige Behörde für den Erwerb Ihrer benötigten Lizenz für Verpackungsholz oder die Palettenherstellung bzw. Palettenreparatur.
Brandkennzeichnung von Paletten und Verpackungsholz nach IPPC ISPM Nr.15 Standard und EPAL Vorschriften
Als zertifizierter und lizenzierter Hersteller mit notwendiger Fachkompetenz unterstützen wir Sie mit hochwertigen Brennstempelwerkzeugen und Brennplatten