Die International Plant Protection Convention (IPPC) ist eine der FAO untergeordnete Organisation, deren Aufgabe es ist die Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten (Quarantäneschaderreger) zu kontrollieren und möglichst zu verhindern.
Hierbei hat sie auch einheimische Waldbestände vor der Einschleppung von Holzschädlingen zu schützen. Dazu versucht sie die Einfuhrvorschriften und Quarantänebestimmungen der angeschlossenen Länder durch Vorgabe von Standards zu vereinheitlichen. Im Rahmen dieser Arbeit wurde die internationale Richtlinie (ISPM15: 'Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade 03/2002'; ISPM: International Standard of Phytosanitary Measures) geschaffen, deren Ziel es ist die Ausbreitung von an Verpackungsmaterial schädigenden Organismen zu verhindern bzw. ihr vorzubeugen.
Die ISPM15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe (z. B. Spanplatten Sperrholzplatten usw.) und Vollholz dünner als 6 mm. Die unter die ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und/oder mit anerkannten chemischen Verfahren (z. B. Begasung mit Methylbromid) behandelt. Die so behandelten Materialien (bzw. die Produkte wie Paletten, Kisten usw.) werden dann mit einem speziellen Zeichen (Ähre mit IPPC) beidseitig gekennzeichnet.
Die Pflanzenschutzdienste bzw. -ämter geben Auskunft darüber für welche Länder ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang der IPPC-Standard gilt.