Das Siegel (von lat. sigillum Bildchen) ist eine Form der Beglaubigung von Urkunden oder Sicherstellung (Verschluss) der Unversehrtheit von Gegenständen oder Behältnissen (Briefumschlag, Tür) mit Hilfe eines Siegelstempels oder sphragistisch (siegelkundlich) korrekt eines Typars, der in eine weiche erhärtende Masse (Siegelklumpen aus Siegellack, Wachs, früher Ton etc.) gedrückt wird. Oft wird zwischen 'Siegel' als Abdruck und 'Siegelstempel' als Prägewerkzeug begrifflich nicht unterschieden.

Rechtlich ist jedes dienstliche „Siegel“ einzigartig (gegenüber beliebig herstellbaren „Stempeln“ ‒ es verhält sich hier ähnlich wie bei dem Unterschied zwischen Fahne und Flagge). Wer es führen darf ist eigens geregelt. Der Siegelbruch, das unberechtigte Zerstören eines Siegels, das durch eine Behörde, einen Amtsträger oder sonst dienstlich angebracht wurde, ist in Deutschland strafbar (§ 136 Abs. 2 StGB). Ein unbrauchbar gewordener Siegelstempel einer Behörde darf nur unter Hinzuziehung eines Zeugen und mit einem entsprechenden Protokoll vernichtet werden.
Die frühesten Stempelsiegel sind im vorderen Orient seit der Djemdet-Nasr-Zeit belegt. Seit der Uruk-Zeit kamen Rollsiegel auf, die auch bei den Sumerern, Akkadern, Assyrern und Babyloniern üblich waren. Dies sind kleine Steinzylinder aus Onyx, Lapislazuli, Achat, Fritte oder anderen Stoffen, in die Figuren und Inschriften eingraviert wurden. Die Größe schwankt zwischen 0,15 cm und 10 cm. Durch das Abrollen des Zylinders in eine weiche Masse (z.B. Ton) entsteht der charakteristische Siegelabdruck. Seit der Perser-Zeit werden wieder Stempelsiegel üblich.

Solche Siegelabdrücke (in Ton) finden sich außer bei den Sumerern, Assyrern und Babyloniern (Rollsiegel) später auch bei Griechen und Römern, von denen sie die Herrscher des Frühmittelalters übernahmen. Siegelführend waren zunächst Einzelpersönlichkeiten, später auch Körperschaften. Kaisersiegel finden sich in Byzanz seit dem 6. Jahrhundert, Papstsiegel seit dem 9. Jahrhundert. Im frühen und hohen Mittelalter siegelten Kaiser und Könige sowie Angehörige des Adels und der hohen Geistlichkeit, denen die Bürger seit dem 13. Jahrhundert folgten. Siegel geistlicher Korporationen finden sich seit dem 11. Jahrhundert, Städtesiegel seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts (Trier 1113 Köln 1149).
Später gebrauchte man Metallsiegel ('Bullen') (aus Gold und Silber bei byzantinischen Kaisern, aus Blei bei Päpsten). Später siegelte man

  • mit rotem Wachs: (Kaiser Könige) die das Recht hierzu auch anderen Fürsten verliehen, grundsätzlich nur bei (staatsrechtlichen) 'Souveränen';
  • mit grünem Wachs: geistliche Stifter und Klöster;
  • mit weißem Wachs: Freie Reichsstädte;
  • mit schwarzem Wachs: der Patriarch von Jerusalem und die Großmeister der geistlichen Ritterorden; heute noch gel. bei Trauerbriefen.

    Mit einem Griff versehen wird ein Siegel Petschaft genannt, gebräuchlicher und älter sind Siegelringe. Das Siegel kann auf die Urkunde gedrückt sein oder an einer Schnur oder einem Pergamentstreifen befestigt sein.

    Später traten die Oblaten (runde weiße Papierflächen) an die Stelle des Wachses und im 16. Jahrhundert der bekannte Siegellack. Seit dem 11. Jahrhundert wurde es üblich bildliche Darstellungen (wie Wappen) in die Siegel einzubeziehen.
    Um Siegelmißbrauch zu verhüten wurden die Siegelstempel im Mittelalter sorgfältig aufbewahrt. Die großen Siegel der Herrscher waren hohen Beamten anvertraut. Später wurde das Amt des Siegelbewahrers zum bloßen Titel (z.B. Lordsiegelbewahrer in England).
    Andere Ausführungsformen mit Siegel-Funktion sind Aufkleber, wie das Pfandsiegel (umgangssprachlich auch Kuckuck genannt), die an Kfz-Kennzeichenschildern angebrachte Zulassung-Prüfplakette, Plomben an Verschlüssen und Geräten sowie Sicherungsstempel an Meßgeräten.